
Endnutzerbestimmungen
Diese Endnutzerbestimmungen (End User Terms, EUT auf Englisch) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Endnutzern und DSwiss. Die EUT informieren jede Partei über ihre Rechte und Pflichten und stellen sicher, dass beide Parteien ein klares Verständnis darüber haben, wie die Dienstleistungen erbracht werden.
DSwiss AG ist eine schweizerische Aktiengesellschaft mit Sitz an der Badenerstrasse 329, 8003 Zürich, Schweiz ("DSwiss"). DSwiss bietet Softwarelösungen als SaaS Dienste ("SaaS Dienste") an. Die SaaS Dienste sind für Endnutzer zugänglich und nutzbar, die sich bei DSwiss für SaaS Dienste registrieren und diese SaaS Dienste zur persönlichen und individuellen Nutzung erwerben ("Endnutzer"). Endnutzer werden durch ihre eigene eindeutige E-Mail-Adresse unterschieden.
Diese Endnutzerbestimmungen regeln den Zugang zu und die Nutzung der von DSwiss bereitgestellten und betriebenen SaaS Dienste ("Endnutzer-Bedingungen"). Die folgenden Bestimmungen gelten für alle natürlichen Personen, die auf die SaaS Dienste zugreifen und/oder sie nutzen.
Diese Endnutzerbestimmungen bilden gemeinsam mit der Datenschutzrichtlinie einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen dem Endnutzer und DSwiss (jeweils eine "Partei", und gemeinsam die "Parteien"). Durch die Annahme dieser Endnutzerbestimmungen und der Datenschutzrichtlinie bestätigt der Endnutzer, dass er diese Endnutzerbestimmungen gelesen und zur Kenntnis genommen hat. Wenn der Endnutzer diesen Endnutzerbestimmungen und der Datenschutzrichtlinie nicht zustimmt, verpflichtet er sich, die SaaS Dienste nicht zu nutzen.
Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um die Sprache einfach und verständlich zu halten. Aufgrund der Komplexität der Materie sind jedoch bei einigen Bestimmungen juristische Fachausdrücke erforderlich, um Präzision und Klarheit zu gewährleisten.
Dieses Dokument wird in mehreren Sprachen bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen gilt die englische Version als massgeblich und rechtlich bindend.
1. Nutzung der SaaS Dienste
1.1 DSwiss gewährt dem Endnutzer das Recht, auf die von DSwiss bereitgestellten SaaS Dienste zuzugreifen und diese zu nutzen.
1.2 Die Produktdienste umfassen plattformbasierte Standardlösungen für den sicheren Austausch und die Speicherung von Daten ("Produktdienste", "Produkt").
1.3 Die Supportdienste umfassen wissensbasierte Dienstleistungen, die den Endnutzer bei der Nutzung der erworbenen Produktdienste unterstützen ("Supportdienste", "Support").
1.4 DSwiss stellt den Endnutzern SaaS Dienste ausschliesslich nach Massgabe dieser Endnutzerbestimmungen für Endnutzer zur Verfügung. Durch Anklicken des entsprechenden Feldes während des Registrierungsprozesses erklärt sich der Endnutzer zur Akzeptierung und Einhaltung diesen Endnutzerbestimmungen einverstanden.
1.5 DSwiss kann seine Produktdienste in verschiedenen Paketen anbieten, die als Pläne verkauft werden (zusammen mit den jeweiligen Beschreibungen der "Plan"). Die Produktdienste können auch als Add-Ons verkauft werden, d.h. als eigenständige Komponenten der Produktdienste, die zusätzlich zum Plan erworben werden können (zusammen mit den jeweiligen Beschreibungen das "Add-On"). Es ist die alleinige Entscheidung des Endnutzers, welchen Plan und welche Add-Ons er erwirbt.
1.6 Bestimmte Produkte können eine Datenvererbungsfunktion integriert haben, die es Endnutzern ermöglicht, ihre Daten mit einer anderen natürlichen Person zu teilen ("Datenvererbung"). Die Datenvererbung ermöglicht es einem Dritten, mit Hilfe eines Aktivierungscodes auf die Daten innerhalb eines Produkts zuzugreifen ("Begünstigter"). Der Endnutzer allein wählt die Begünstigten aus, indem er ihnen einen Aktivierungscode sendet. Der Aktivierungscode ist ein Code, der nach Eingabe in das betreffende Produkt den Begünstigten den Zugang ermöglicht. Der Endnutzer kann den Aktivierungscode jederzeit ändern und damit den vorherigen Aktivierungscode aufheben.
1.7 Falls das betreffende Produkt die Datenvererbung zulässt, gelten die folgenden Bestimmungen: Der Endnutzer weist seine Begünstigten an, dass sie den Aktivierungscode auf dem betreffenden Produkt in den von ihm angegebenen Fällen nutzen und damit die Datenvererbung starten. Der Endnutzer ist allein dafür verantwortlich, dass (i) die Begünstigten seine Anweisungen befolgen und (ii) die Kontaktinformationen der Begünstigten aktuell und korrekt sind. DSwiss ist nicht verpflichtet, entsprechende Nachforschungen anzustellen. Die Begünstigten werden darüber informiert, dass sie neunzig (90) Tage Zeit haben, die ihnen zugewiesenen endnutzergenerierte Inhalte herunterzuladen oder auf eigene Rechnung einen Vertrag mit DSwiss abzuschliessen. Der Endnutzer ist verpflichtet sicherzustellen, dass (i) er den Begünstigten den Zugang zu den endnutzergenerierten Inhalten ermöglichen kann, ohne die Rechte Dritter oder geltendes Recht zu verletzen und (ii) die Zuweisung der endnutzergenerierten Inhalte an die Begünstigten im Todesfall des Endnutzers den einschlägigen erbrechtlichen Bestimmungen entspricht.
1.8 DSWISS BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIESE ENDNUTZERBESTIMMUNGEN JEDERZEIT NACH EIGENEM ERMESSEN ZU ÄNDERN. IM FALLE EINER ÄNDERUNG WIRD DER ENDNUTZER PER E-MAIL ODER IN SEINEM ENDNUTZERKONTO BENACHRICHTIGT. DER ENDNUTZER MUSS DEN GEÄNDERTEN BESTIMMUNGEN ZUSTIMMEN, UM AUF DAS PRODUKT ZUGREIFEN UND ES NUTZEN ZU KÖNNEN. DIE NICHTBESTÄTIGUNG FÜHRT ZUR KÜNDIGUNG DER SAAS DIENSTE UND DIESER ENDNUTZERBESTIMMUNGEN.
1.9 DSwiss wird ihre SaaS Dienste in Übereinstimmung mit diesen Endnutzerbestimmungen und in sorgfältiger Weise erbringen.
1.10 DSwiss behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit Änderungen an den SaaS Diensten vorzunehmen, und der Endnutzer akzeptiert hiermit solche Änderungen. Diese Änderungen können unter anderem darin bestehen, dass bestimmte Funktionen veraltet sind und entfernt werden oder dass neue Funktionen verfügbar sind und implementiert werden. Der Endnutzer wird über wesentliche Änderungen an den SaaS Diensten per E-Mail informiert.
1.11 DSwiss erstattet dem Endnutzer nur dann einen anteiligen Betrag zurück, wenn der Endnutzer erhebliche Beeinträchtigungen durch die Änderungen an den SaaS Diensten nachweist.
2. Laufzeit
2.1 Beim erstmaligen Erwerb eines Plans wird dem Endnutzer eine Laufzeit zugewiesen ("Erstlaufzeit"). Der Endnutzer kann verschiedene Produktdienste mit verschiedenen Plänen erwerben, die jeweils eine individuelle Erstlaufzeit haben.
2.2 Damit der Endnutzer ohne Unterbrechung auf die SaaS Dienste zugreifen kann, verlängert sich der erworbene Plan am Ende der Erstlaufzeit und jeder Verlängerungslaufzeit automatisch um die gleiche ursprüngliche Erstlaufzeit ("Verlängerungslaufzeit"). Der Endnutzer hat die Möglichkeit, den Plan zu kündigen oder seine Laufzeit zu ändern (soweit der spezifische Plan oder diese Endnutzerbestim-mungen dies zulassen), vorausgesetzt, die Kündigung erfolgt mindestens einen Tag vor Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit. Wird dem Endnutzer eine kostenlose Testphase gewährt, beginnt die vom Endnutzer zu zahlende Erstlaufzeit automatisch nach Ablauf der kostenlosen Testphase, es sei denn, der Endnutzer hat die kostenlose Testphase mindestens einen Tag vor Beginn der Erstlaufzeit gekündigt. Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass diese Endnutzerbe-stimmungen bis zur Beendigung aller SaaS Dienste gelten.
2.3 Der Endnutzer kann den Plan und die jeweiligen Add-Ons über die Plattform des jeweiligen Produktdienstes gemäss den Bedingungen dieser Endnutzerbestimmungen kündigen. Eine Rückerstattung für bereits bezahlte SaaS Dienste wird nicht gewährt. Der Endnutzer kann jedoch die jeweiligen SaaS Dienste bis zum Ende der Laufzeit des jeweiligen Plans in dem bereits erworbenen Umfang weiter nutzen.
2.4 Hat der Endnutzer verschiedene Produktdienste abonniert, muss der Endnutzer jeden Plan dieser Produktdienste einzeln kündigen. Die Kündigung eines Plans oder Add-Ons führt nicht automatisch zur Kündigung anderer Pläne oder Add-Ons eines anderen Produkts. Die Kündigung eines Plans desselben Produkts führt zur automatischen Kündigung der entsprechenden Add-Ons desselben Produkts.
2.5 Der Endnutzer hat das Recht, den erworbenen Plan jederzeit zu upgraden, sofern der entsprechende Plan ein mögliches Upgrade zulässt. Ein Upgrade ist der Wechsel zu einem höherrangigen Plan oder der Erwerb von weiteren Add-Ons zusätzlich zu den Produktdiensten im Rahmen der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit ("Upgrade-Laufzeit"). Der Endnutzer kann Upgrades innerhalb der Plattformen der jeweiligen Produktdienste wählen. Die Upgrade-Laufzeiten sind identisch mit der jeweiligen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit der jeweiligen erworbenen Pläne. Dem Endnutzer wird eine anteilige Gebühr für alle Upgrade-Laufzeiten berechnet, die die verbleibende Dauer der jeweiligen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit abdecken.
2.6 Der Endnutzer hat das Recht, ein Downgrade zu beantragen, das am Ende der jeweiligen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit in Kraft tritt. Ein Downgrade ist ein Wechsel zu einem niederrangigem Produktplan oder die Entfernung von Add-Ons aus der jeweiligen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit ("Downgrade-Laufzeit"). Eine Downgrade-Laufzeit ist nur möglich, wenn der jeweilige erworbene Plan ein Downgrade zulässt und der Antrag auf Downgrade durch den Endnutzer mindestens einen Tag vor Beginn der nächsten Verlängerungslaufzeit erfolgt.
3. Gebühren und Abrechnung
3.1 Dem Endnutzer wird eine wiederkehrende Gebühr für jeden von ihm gewählten Plan und/oder jedes Add-On für jede Erstlaufzeit und Verlängerungslaufzeit in Rechnung gestellt ("Abonnementgebühr"). Abonnementgebühren sind wiederkehrende Gebühren, die im Voraus für die in einem Plan und/oder Add-On definierten SaaS Dienste zu zahlen sind.
3.2 Für bestimmte Dienste kann DSwiss zusätzliche einmalige Gebühren erheben, die vom Endnutzer im Voraus zu zahlen sind.
3.3 Die Details zu den Plänen, den Add-Ons und deren Preise sind auf den Websites von DSwiss oder auf den jeweiligen Plattformen ersichtlich.
3.4 Der Endnutzer ermächtigt DSwiss, eine Transaktion für die Zahlung der jeweiligen Erstlaufzeit oder Verlängerungslaufzeit zu veranlassen. Die Zahlung erfolgt durch den Endnutzer am Tag der Anmeldung für die jeweilige Erstlaufzeit oder für die Verlängerungslaufzeit oder Upgrade-Laufzeit.
3.5 Wurde dem Endnutzer von DSwiss ein kostenloser Testzeitraum gewährt und wurde dieser nicht rechtzeitig gemäss Abschnitt 2.2 vom Endnutzer gekündigt, erfolgt die Zahlung am ersten Tag der jeweiligen Erstlaufzeit.
3.6 Wenn DSwiss aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den Endnutzer mit der Gebühr zu belasten, weil eine Transaktion auf Seiten des Endnutzers fehlgeschlagen ist (z.B. abgelaufene Karte, unzureichende Mittel), behält sich DSwiss das Recht vor, automatische Wiederholungsversuche für die fehlgeschlagenen Transaktionen zu veranlassen. Der Endnutzer wird in einem solchen Fall über die fehlgeschlagene Zahlung informiert. Wenn innerhalb von 5 (fünf) Tagen solche Wiederholungsversuche fehlschlagen, behält sich DSwiss das Recht vor, das Endnutzerkonto vorübergehend zu suspendieren, bis die Zahlung erfolgt ist. Suspendierung bedeutet in diesem Fall den Verlust des Zugangs zu den entsprechenden SaaS Diensten ("Suspendierung"). Während der Suspendierung kann der Endnutzer DSwiss kontaktieren, um sein Konto über die Supportkanäle, wie in Abschnitt 8 unten dargelegt, zu reaktivieren. Wenn innerhalb von dreissig (30) Tagen ab dem Tag der Aussetzung keine solche Zahlung erfolgt, behält sich DSwiss das Recht vor, die SaaS Dienste einschliesslich des entsprechenden Plans und der Add-Ons zu kündigen. Kündigung bedeutet in diesem Fall das Ende der Abonnementlaufzeit ohne die Möglichkeit der Reaktivierung des Endnutzerkontos.
3.7 Der Endnutzer erhält eine Rechnung mit allen relevanten Informationen, wie z.B. den Abonnementgebühren und der jeweiligen Laufzeit, per E-Mail zur Zahlung. Eine Bestätigung der Zahlung wird an die E-Mail-Adresse gesendet, mit der sich der Endnutzer angemeldet hat.
3.8 Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass alle Zahlungen endgültig und nicht erstattungsfähig sind, sofern in diesen Endnutzerbestimmungen nicht anders angegeben.
3.9 Der Endnutzer ist berechtigt, die SaaS Dienste innerhalb von 14 Tagen nach Beginn einer Erstlaufzeit zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der von DSwiss ausgestellten Rechnung durch den Endnutzer. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die schriftliche Widerrufserklärung innerhalb der genannten 14 Tage über die Supportseite auf den Webseiten von DSwiss eingeht. Im Falle eines wirksamen Widerrufs erhält der Endverbraucher den vollen Kaufbetrag zurück. Die Supportseite kann über https://www.dswiss.com/contact erreicht werden.
3.10 Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass er die anfallende Mehrwertsteuer ohne Recht auf Aufrechnung oder Abzug zu zahlen hat. Die Preise auf den Webseiten von DSwiss sind inklusive Mehrwertsteuer dargestellt. Falls anwendbar, wird die Mehrwertsteuer wird dem Endnutzer während des Bestellvorgangs in Rechnung gestellt.
3.11 DSwiss behält sich das Recht vor, den Preis für die SaaS Dienste jederzeit nach freiem Ermessen zu ändern, wobei solche Preisänderungen zum nächsten Verlängerungszeitraum des Endnutzers oder, falls eine kostenlose Testversion gewährt wurde, zur jeweiligen Erstlaufzeit wirksam werden. DSwiss wird den Endnutzer dreissig (30) Tage vor einer solchen Preisänderung über die Website und per E-Mail informieren.
3.12 Wenn der Endnutzer mit der Preisänderung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, den betreffenden Plan gemäss diesen Endnutzerbestimmungen zu kündigen, um die Zahlung geänderter Abonnementgebühren zu vermeiden.
4. Endnutzerkonto und endnutzergenerierte Inhalte
4.1 DSwiss stellt dem Endnutzer den Zugang zu den SaaS Diensten zur Verfügung, damit dieser nach dem Kauf eines SaaS Dienstes entsprechend dem jeweiligen Plan ein Konto erstellen kann.
4.2 Der Endnutzer muss seine E-Mail und ein Passwort während des Registrierungsprozesses festlegen. Der Endnutzer erhält einen Login-Wiederherstellungscode, mit dem er sein Konto wiederherstellen kann, wenn er eine seiner Zugangsdaten vergessen hat. Einige Produkte stellen jedoch keinen Wiederherstellungscode zur Verfügung.
4.3 Der Endnutzer behält alle Rechte an den hochgeladenen Daten ("endnutzergenerierte Inhalte") und kann endnutzergenerierte Inhalte jederzeit herunterladen, ändern oder löschen. 4.4 Für die alleinigen Zwecke dieser Endnutzerbestimmungen ermächtigt der Endnutzer DSwiss, die endnutzergenerierten Inhalte in Übereinstimmung mit diesen Endnutzerbestimmungen und der Datenschutzrichtlinie zu verarbeiten.
4.5 Der Endnutzer versteht und akzeptiert, dass DSwiss Endnutzerkonten nicht wiederherstellen kann, wenn der Endnutzer die Zugangsdaten und der Wiederherstellungscode verliert.
4.6 Falls anwendbar, liegt es in der alleinigen Verantwortung und Verpflichtung des Endnutzers, die Richtigkeit der Informationen über die von ihm für die Datenvererbung ausgewählten Begünstigten sicherzustellen.
4.7 Falls anwendbar, liegt es in der alleinigen Verantwortung und Verpflichtung des Endnutzers, sicherzustellen, dass die Begünstigten Zugang zu den relevanten nutzergenerierten Inhalten haben. Der Endnutzer muss stets die geltenden Gesetze bzgl. des Erbrechts einhalten.
4.8 DSwiss stellt sicher, dass endnutzergenerierte Inhalte sicher archiviert sind, bis zur Beendigung des jeweiligen Plans zugänglich sind und die in Abschnitt 7 unten aufgeführten Verpflichtungen erfüllt.
5. Einschränkungen/unzulässige Nutzung
5.1 Dem Endnutzer ist es nicht gestattet:
a) den Quellcode der Software der Produkte zu entschlüsseln, zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu vervielfältigen, zu kopieren oder anderweitig zu versuchen, auf ihn zuzugreifen und ihn zu ermitteln; und/oder
b) die bereitgestellten SaaS Dienste zu lizenzieren, unterzulizenzieren, zu verkaufen, weiterzuverkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu übertragen, abzutreten, zu verteilen, zu teilen oder kommerziell zu nutzen und die SaaS Dienste anderen Parteien zur Verfügung zu stellen, die diesen Endnutzerbestimmungen nicht zugestimmt haben; und/oder
c) eine schädliche Software zu verwenden oder zu versuchen, diese zu verwenden, um auf einen Teil der SaaS Dienste zuzugreifen, diesen zu erwerben oder zu überwachen; und/oder
d) die SaaS Dienste und/oder damit verbundene Software, Hardware oder Anwendungen zu nutzen und/oder die SaaS Dienste in einer Weise zu nutzen, die die SaaS Dienste stören, unterbrechen und/oder die Sicherheit, Integrität und/oder Richtlinien von DSwiss verletzen könnte; und/oder
e) die SaaS Dienste von DSwiss zu modifizieren, zu portieren, anzupassen, zu übersetzen oder abgeleitete Werke zu erstellen, um die Funktionalität oder Leistung für Wettbewerbszwecke oder die Entwicklung ähnlicher SaaS Dienste zu bewerten; und/oder
f) Handlungen vorzunehmen, die die Funktionsfähigkeit der SaaS Dienste beeinträchtigen können; und/oder
g) die SaaS Dienste in einer Weise zu nutzen, die rechtswidrig ist und/oder DSwiss schadet (einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Marke von DSwiss); und/oder
h) die SaaS Dienste von urheberrechtlichen Hinweisen oder Kennzeichnungen zu befreien.
5.2 Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, die SaaS Dienste nicht für illegale Aktivitäten zu nutzen, was Folgendes einschliesst, aber nicht darauf beschränkt ist:
a) rechtswidrige Handlungen; und/oder
b) verleumderisches oder obszönes Verhalten; und/oder
c) diskriminierende, missbräuchliche oder hasserfüllte Aktivitäten; und/oder
d) kriminelle Handlungen.
5.3 Darüber hinaus verpflichtet sich der Endnutzer, sich nicht an Aktivitäten zu beteiligen, die politische Systeme unterstützen und/oder fördern, die durch Autoritarismus, Unterdrückung und/oder Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet sind.
5.4 Jede Verletzung dieses Abschnitts durch den Endnutzer gilt als Grund für eine Kündigung aus wichtigem Grund, wie in Abschnitt 7 unten dargelegt.
6. Benutzerverwaltung
6.1 Bestimmte Produktdienste bieten dem Endnutzer die Möglichkeit, die Nutzung des Produkts mit anderen natürlichen Personen zu teilen. Der Endnutzer, der eine solche gemeinsame Nutzung einrichtet, gilt als Administrator des betreffenden Produktdienstes ("Admin") und verwaltet die hinzugefügten Nutzer, die zur Nutzung des betreffenden Produkts berechtigt sind ("hinzugefügte Nutzer").
6.2 Verschiedene Endnutzer können mit Rollen ausgestattet werden, die ihre Nutzungsrechte innerhalb des gemeinsam genutzten Produkts verändern ("Benutzerverwaltung"). Der Admin hat Zugriff auf die Benutzerverwaltung und verwaltet die hinzugefügten Nutzer während der Laufzeit des jeweiligen Plans.
6.3 Wenn der Admin die gemeinsame Nutzung einrichtet, versteht der Admin, dass es in seiner Verantwortung liegt, diese Endnutzerbestimmungen als Endnutzer und Admin zu lesen und zu akzeptieren.
6.4 Der Admin kann für die Dauer der Laufzeit des jeweiligen Plans gewechselt werden. Ein Admin ist berechtigt, jederzeit einen anderen Endnutzer zu wählen und diesem die Admin-Rolle gemäss den von DSwiss erteilten Anweisungen zuzuweisen.
6.5 Der Admin kann die Endnutzer bestimmten Gruppen mit bestimmten Rollen zuordnen. Der Admin hat die Möglichkeit, Konten von Endnutzern zu deaktivieren, wenn diese gegen diese Endnutzerbestimmungen verstossen oder nicht weiter genutzt werden. Der Endnutzer, sofern er kein Admin ist, akzeptiert und versteht die Ausübung dieses Rechts durch den jeweiligen Admin.
6.6 Der Admin versteht, dass es in seiner Verantwortung liegt, diese Endnutzerbestimmungen einzuhalten und zu befolgen.
7. Suspendierung und Kündigung
7.1 DSwiss hat das Recht, die SaaS Dienste, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die jeweiligen Pläne und Add-Ons, mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen im Falle von:
a) eines Verstosses gegen die Endnutzerbestimmungen durch den Endnutzer;
b) rechtliche Gründe, die DSwiss daran hindern, die SaaS Dienste fortzusetzen;
c) regulatorische Gründe, die DSwiss daran hindern, die SaaS Dienste fortzusetzen, oder;
d) Ereignisse, die nach vernünftiger Einschätzung von DSwiss ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die SaaS Dienste, deren Infrastruktur oder die Daten anderer Nutzer darstellen.
DSwiss wird dem Endnutzer eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Gebühren gewähren.
7.2 Der Endnutzer hat das Recht, die SaaS Dienste, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die entsprechenden Pläne und Add-Ons, mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen, wenn DSwiss diese Endnutzerbestimmungen wesentlich verletzt. Der Endnutzer hat in diesem Fall Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung der nicht genutzten Gebühren. Liegt keine wesentliche Verletzung dieser Endnutzerbestimmungen durch DSwiss vor, hat der Endnutzer keinen Anspruch auf Rückerstattung.
7.3 Bei Kündigung des Plans, eines Add-Ons oder anderer SaaS Dienste, die nicht in Übereinstimmung mit Abschnitt 7.1 oder 7.2 dieser Endnutzerbestimmungen erfolgt, erkennt der Endnutzer an, dass bereits gezahlte Gebühren für einen solchen Plan, ein Add-On oder andere SaaS Dienste nicht zurückerstattet werden können und DSwiss nicht verpflichtet ist, diese zu erstatten.
7.4 DSwiss ist nicht verpflichtet, die endnutzergenerierten Inhalte des Endnutzers nach Beendigung des jeweiligen Plans zu speichern. Der Endnutzer versteht und akzeptiert, dass er allein für einen rechtzeitigen Download aller seiner Daten vor dem letzten Tag der Beendigung der betreffenden SaaS Dienste verantwortlich ist. DSwiss haftet dem Endnutzer gegenüber nicht für verlorene Daten, wenn diese Daten nach Beendigung des jeweiligen Plans oder der betreffenden SaaS Dienste gelöscht wurden und der Endnutzer es versäumt hat, diese Daten herunterzuladen.
7.5 Verstösst der Endnutzer gegen diese Endnutzerbestimmungen oder gegen geltendes Recht, behält sich DSwiss das Recht vor, den betreffenden Plan und/oder die dem Endnutzer zur Verfügung gestellten SaaS Dienste mit sofortiger Wirkung zu suspendieren und/oder zu kündigen.
8. Supportleistungen
8.1 Der Endnutzer hat Zugang zu einer Wissensdatenbank, die dem Endnutzer helfen soll, wenn er Hilfe in Bezug auf die SaaS Dienste benötigt.
8.2 Wenn der Endnutzer weitere Unterstützung benötigt, kann er das auf der Website von DSwiss verfügbare Formular verwenden, um weitere Unterstützung anzufordern ("Supportanfrage"). Der Endnutzer versteht, dass er alle relevanten Informationen und Kontaktdaten in der Supportanfrage angeben muss, um Unterstützung zu erhalten.
8.3 DSwiss wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um innerhalb von mindestens sechsunddreissig (36) Stunden auf die über das Formular gesendeten Support-Anfragen zu antworten. Automatische Antworten gelten nicht als rechtzeitige Antwort innerhalb der hier festgelegten Antwortzeit. DSwiss ist berechtigt, in Form einer E-Mail oder eines Telefonats zu antworten, um die notwendigen Schritte für eine Lösung zu evaluieren. Wenn DSwiss es für erforderlich hält, kann DSwiss den Endnutzer bitten, DSwiss einen Fernzugriff auf das Gerät des Endnutzers zu gewähren, um die geeigneten Schritte für eine Lösung zu bewerten und zu bestimmen ("Fernzugriff").
8.4 DSwiss wird sich in angemessener Weise bemühen, die Endnutzer mindestens vierundzwanzig (24) Stunden im Voraus über geplante Wartungsarbeiten zu informieren, während derer die SaaS Dienste nicht zugänglich und nicht nutzbar sein werden. Notfallwartungen werden unter Berücksichtigung der Schwere der Situation soweit möglich frühzeitig angekündigt.
8.5 Die Sprachen, in denen DSwiss den Endnutzer bei der Beantwortung von Supportanfragen unterstützt, sind Englisch und Deutsch. Um Missverständnisse und Verzögerungen bei der Beantwortung von Supportanfragen zu vermeiden, müssen die Endnutzer eine der hier vereinbarten Supportsprachen verwenden. Abweichungen werden voraussichtlich zu Verzögerungen führen.
8.6 Reaktionszeiten oder Wartungszeiten gelten nur während der Geschäftszeiten. Als Geschäftszeiten gelten werktags (Montag-Freitag) von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr Zeitzone Zürich (MEZ), ausgenommen Feiertage in der Stadt Zürich.
9. Compliance und Datenschutz
9.1 Sowohl der Endnutzer als auch DSwiss verpflichten sich, alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten.
9.2 Die vom Endnutzer bei der Nutzung der SaaS Dienste zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie von DSwiss verarbeitet.
9.3 Der Endnutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine in das Produkt hochgeladenen personenbezogenen Daten über sein Endnutzerkonto einzusehen und zu bearbeiten.
10. Eigentumsrechte, Eigentumsrechte und Nutzungsrechte
10.1 DSwiss ist der alleinige und ausschliessliche Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an den SaaS Diensten und jeglicher Informationen, die von DSwiss im Zusammenhang mit der Erbringung und dem Betrieb der SaaS Dienste entwickelt oder gesammelt wurden (mit Ausnahme der Daten des Endnutzers), einschliesslich, aber nicht beschränkt auf alle Daten, Ideen, Erfindungen, Schlussfolgerungen, Entdeckungen, Entwicklungen, Formate und Prozesse sowie alle Urheberrechte, Patentrechte und sonstigen geistigen Eigentumsrechte darin und daran.
10.2 Alle Rechte, die dem Endnutzer hierin nicht ausdrücklich gewährt werden, sind DSwiss vorbehalten. Alle Vorschläge, Verbesserungswünsche, Rückmeldungen, Empfehlungen oder andere Eingaben, die vom Endnutzer oder einem Dritten in Bezug auf die SaaS Dienste gemacht werden, sind Eigentum von DSwiss, und der Endnutzer macht hiermit alle Abtretungen und unternimmt alle angemessenen Handlungen, um die vorstehenden Eigentumsrechte zu übertragen.
10.3 Der Endnutzer ist Eigentümer aller vom Endnutzer erzeugten Inhalte und Materialien, die der Endnutzer während der Registrierung und Nutzung der SaaS Dienste einreicht oder bereitstellt.
10.4 Der Endnutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, den Inhalt und die Rechtmässigkeit der endnutzergenerierten Inhalte, für die Mittel, mit denen die endnutzergenerierten Inhalte und andere Daten des Endnutzers erworben werden, sowie für die Übertragung der Daten des Endnutzers ausserhalb der SaaS Dienste.
10.5 DSwiss erwirbt im Rahmen dieser Endnutzerbestimmungen keine Rechte, Titel oder Anteile an den vom Benutzer generierten Inhalten des Endnutzers, ausser in dem begrenzten Umfang, der für die Erbringung der SaaS Dienste für den Endnutzer erforderlich ist, was die interne Nutzung der Daten des Endnutzers und die Bereitstellung der Daten des Endnutzers an andere Endnutzer einschliesst, jedoch jegliche Bereitstellung der vom Benutzer generierten Inhalte des Endnutzers an andere Dritte ausschliesst, es sei denn, dies ist in Abschnitt 9 oben ausdrücklich vorgesehen.
10.6 Vorbehaltlich dieser Endnutzerbestimmungen gewährt DSwiss dem Endnutzer hiermit ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und nicht ausschliessliches Recht, auf die lizenzierten SaaS Dienste, die von DSwiss gemäss diesen Endnutzerbestimmungen bereitgestellt werden, zuzugreifen und diese für die Dauer des jeweiligen Plans zu nutzen. Ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund gemäss Abschnitt 7 bleibt vorbehalten.
10.7 Der Endnutzer erkennt an, dass er keinen Anspruch auf die Bereitstellung von Maschinen- oder Quellcodes der Produkte hat.
11. Garantien, Haftung und Entschädigung
11.1 DSwiss sichert zu, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die SaaS Dienste in Übereinstimmung mit der Beschreibung der SaaS Dienste in diesen Endnutzerbestimmungen zu erbringen.
11.2 DSwiss gewährleistet, dass die Erbringung der SaaS Dienste mit angemessener Sorgfalt, Geschicklichkeit und Können und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften erfolgt.
11.3 Wenn DSwiss die vorstehenden Garantien nicht einhält und der Endnutzer DSwiss schriftlich über eine solche Verletzung informiert, besteht das einzige Rechtsmittel des Endnutzers und die einzige Verpflichtung von DSwiss in einer der folgenden Optionen, wobei diese Option von DSwiss nach eigenem Ermessen ausgewählt wird
a) DSwiss kann, soweit möglich, die Dienstleistungen ausbessern und jeden Mangel oder Fehler beheben, vorausgesetzt, DSwiss stimmt zu, dass ein solcher Mangel oder Fehler behebbar ist und die Funktionsfähigkeit der betroffenen SaaS Dienste durch den Mangel oder den Fehler beeinträchtigt ist; oder
b) DSwiss kann den betreffenden SaaS Dienst kündigen und dem Endnutzer eine Rückerstattung der im Voraus bezahlten Abonnementgebühren für den Zeitraum, in dem die SaaS Dienste nicht verfügbar waren, gewähren.
11.4 Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass die vorstehenden Rechtsbehelfe die einzigen und ausschliesslichen Rechtsbehelfe des Endnutzers bei Verstössen gegen Gewährleistungen gemäss und in Verbindung mit diesen Endnutzerbestimmungen sind. Der Endnutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Endnutzer gemäss diesem Abschnitt keine Rechtsmittel für Ansprüche hat, die nach der Beendigung oder dem Ablauf des betreffenden Plans geltend gemacht werden.
11.5 Der Endnutzer nimmt zur Kenntnis, dass die SaaS Dienste Software enthalten können, die von Dritten lizenziert wurde, und dass diese Dritten keine:
a) keine Garantien in Bezug auf die SaaS Dienste geben; und/oder
b) keine Haftung in Bezug auf die Nutzung der SaaS Dienste übernehmen; und/oder
c) keine Verpflichtungen zur Bereitstellung von Support oder Informationen in Bezug auf die SaaS Dienste übernehmen.
11.6 MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN BESCHRÄNKTEN GARANTIEN WERDEN DIE DAMIT VERBUNDENEN SAAS DIENSTE "WIE BESEHEN", "MIT ALLEN FEHLERN" UND "WIE VERFÜGBAR" ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, UND DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH ZUFRIEDENSTELLENDER QUALITÄT, LEISTUNG, GENAUIGKEIT UND AUFWAND LIEGT BEIM ENDNUTZER. MIT AUSNAHME DES VORSTEHENDEN MACHT DSWISS KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND LEHNT JEGLICHE GARANTIEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEN SAAS DIENSTEN AB.
11.7 DSWISS GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN:
A) HINSICHTLICH DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FACHMÄNNISCHEN AUSGÜHRUNG, DES FEHLERFREIEN ZUGANG ZU DEN SAAS DIENSTEN ODER DESSEN NUTZUNG; UND/ODER
B) FÜR DEN UNTERBRUCHSFREIEN ODER FEHLERFREIEN ZUGANG ODER DIE NUTZUNG DER SAAS DIENSTE ; UND/ODER
C) DASS DER BETRIEB ODER DIE NUTZUNG DER DIENSTE RECHTZEITIG, UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI ERFOLGEN WIRD; UND/ODER
D) DASS DIE SAAS DIENSTE UND DIE IM RAHMEN DER SAAS DIENSTE GESAMMELTEN DATEN FEHLERFREI SIND, AKZEPTABEL SIND ODER DEN ANFORDERUNGEN DES ENDNUTZERS ENTSPRECHEN.
11.8 DER ENDNUTZER NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS DSWISS ODER DRITTE, DIE DSWISS FÜR IHRE SAAS DIENSTE EINSETZT, DIE ÜBERTRAGUNG VON DATEN ÜBER KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DAS INTERNET, NICHT KONTROLLIEREN UND DASS SAAS DIENSTE EINSCHRÄNKUNGEN, VERZÖGERUNGEN UND ANDEREN PROBLEMEN UNTERLIEGEN KÖNNEN, DIE SICH AUS SOLCHEN KOMMUNIKATIONSEINRICHTUNGEN ERGEBEN. DSWISS ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE FÜR VERZÖGERUNGEN, LIEFERAUSFÄLLE ODER SCHÄDEN, DIE AUS SOLCHEN PROBLEMEN RESULTIEREN.
11.9 DER ENDNUTZER IST ALLEIN VERANTWORTLICH FÜR DIE BESCHAFFUNG UND AUFRECHTERHALTUNG GEEIGNETER AUSRÜSTUNG SOWIE VON HILFSDIENSTEN, DIE FÜR DEN ANSCHLUSS AN, DEN ZUGANG ZU ODER DIE ANDERWEITIGE NUTZUNG DER SAAS DIENSTE ERFORDERLICH SIND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF COMPUTER, COMPUTERBETRIEBSSYSTEME, INTERNETZUGANG UND WEBBROWSER.
11.10 Der Endnutzer sichert zu und gewährleistet, dass er über die erforderliche Befugnis und Berechtigung zur Annahme dieser Endnutzerbestimmungen verfügt, dass die Endnutzerbestimmungen gültig, verbindlich und gegen und durch den Endnutzer durchsetzbar sind, dass die Annahme der Endnutzerbestimmungen durch den Endnutzer nicht gegen Gesetze, Regeln, Vorschriften oder andere für den Endnutzer verbindliche Vereinbarungen verstösst und dass der Endnutzer alle anwendbaren Gesetze, Rechte Dritter und Bestimmungen dieser Endnutzerbestimmungen einhalten wird. Darüber hinaus sichert der Endnutzer zu und gewährleistet, dass alle von ihm hochgeladenen Dokumente und Informationen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die nutzergenerierten Inhalte, mit allen geltenden Gesetzen, Rechten Dritter und diesen Endnutzerbestimmungen übereinstimmen.
11.11 Der Endnutzer sichert ferner zu und gewährleistet, dass:
a) er weder direkt noch indirekt einer Person (einschliesslich einer natürlichen Person oder einer staatlichen oder privaten Einrichtung) Zugang zu den SaaS Diensten verschafft, die in einem Land ansässig ist, das nach schweizerischem oder europäischem Recht mit einem Embargo belegt ist oder strengen Beschränkungen unterliegt, oder deren Staatsangehörigkeit besitzt; und
b) sie sich nicht in einem solchen Land befinden, unter der Kontrolle eines solchen Landes stehen oder Staatsangehörige oder Einwohner eines solchen Landes sind oder auf einer solchen Liste stehen.
11.12 SOFERN IN DIESEN ENDNUTZERBESTIMMUNGEN NICHT AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VORGESEHEN IST:
A) DIE HAFTUNG VON DSWISS UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT DEN SAAS DIENSTEN UND/ODER DIESEN ENDNUTZERBESTIMMUNGEN IST SO WEIT WIE MÖGLICH DURCH DAS GELTENDE RECHT BESCHRÄNKT; UND
B) DSWISS HAFTET, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT MÖGLICH IST, NICHT UNTER ODER IN VERBINDUNG MIT DIESEN ENDNUTZERBESTIMMUNGEN, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGER HAFTUNG ODER EINER ANDEREN THEORIE.
11.13 OHNE DIE ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN EINZUSCHRÄNKEN, IST DSWISS NICHT HAFTBAR FÜR:
A) FEHLER ODER UNTERBRECHUNG DER NUTZUNG DER SAAS DIENSTE, UNGENAUIGKEIT ODER MÄNGEL VON DATEN, DIE ÜBER DIE SAAS DIENSTE ODER ANDERWEITIG IM ZUSAMMENHANG MIT DIESEN ENDNUTZERBESTIMMUNGEN ERFASST WURDEN; UND/ODER
B) GESCHÄFTSVERLUSTE; UND/ODER
C) FÜR INDIREKTE, EXEMPLARISCHE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE ODER FOLGESCHÄDEN; UND/ODER
D) FÜR PRODUKTE ODER SAAS DIENSTE VON DRITTEN; UND/ODER E) FÜR JEGLICHE ANGELEGENHEIT, DIE AUSSERHALB DER ANGEMESSENEN KONTROLLE VON DSWISS LIEGT.
11.14 DSWISS HAT KEINE MÖGLICHKEIT, EINSICHT IN DIE VOM ENDNUTZER HOCHGELADENEN DATEN ZU ERHALTEN UND HAT KEINE MÖGLICHKEIT, DAS KONTO DES ENDNUTZERS ZURÜCKZUSETZEN, FALLS DER ENDNUTZER DAS PASSWORT ODER DEN WIEDERHERSTELLUNGSCODE FÜR DEN ZUGANG ZUM ENDNUTZERKONTO VERGESSEN HAT. DER ENDNUTZER IST FÜR DIE HOCHGELADENEN DATEN VERANTWORTLICH UND ERKLÄRT SICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS DSWISS KEINE HAFTUNG FÜR HOCHGELADENE DOKUMENTE, DATEN ODER VERLORENE ACCOUNTS ÜBERNIMMT, DIE UNTER DIESEN ABSCHNITT FALLEN.
11.15 DER ENDNUTZER IST VERANTWORTLICH, SICHERT ZU UND GEWÄHRLEISTET, DASS ER KEINE DATEN HOCHLÄDT, DIE GEGEN GELTENDE GESETZE, RECHTE DRITTER ODER DIESE ENDNUTZERBESTIMMUNGEN VERSTOSSEN.
11.16 WENN DER ENDNUTZER GEGEN ABSCHNITT 11.15 OBEN VERSTÖSST, STIMMT DER ENDNUTZER ZU, DSWISS FÜR ALLE SCHÄDEN, ANSPRÜCHE, FORDERUNGEN, KOSTEN UND RECHTSGEBÜHREN, DIE AUS EINEM SOLCHEN VERSTOSS ENTSTEHEN, ZU ENTSCHÄDIGEN UND SCHADLOS ZU HALTEN.
11.17 Die SaaS Dienste von DSwiss können Links zu anderen Websites enthalten, z.B. zum Helpdesk von DSwiss, die von Dritten gehostet werden können. Diese Websites werden nicht von DSwiss kontrolliert. DSwiss ist weder verantwortlich noch haftbar für deren Inhalt oder Sicherheit.
11.18 DSWISS KANN DIE VOM ENDNUTZER AUF DAS BETREFFENDE PRODUKT HOCHGELADENEN DATEN NICHT EINSEHEN UND/ODER BEARBEITEN. AUFGRUND DER ZERO-KNOWLEDGE-ARCHITEKTUR WERDEN DSWISS-BACKUPS SO VERSCHLÜSSELT, DASS WEDER DSWISS NOCH DER ENDNUTZER DIESE WIEDERHERSTELLEN KÖNNEN, SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH ANDERS IN DIESEN ENDNUTZERBEDINGUNGEN VORGESEHEN. DER ENDNUTZER NIMMT HIERMIT ZUR KENNTNIS, DASS WENN DSWISS VERPFLICHTET IST, EIN BACKUP VON DATEN ZU ERSTELLEN, DIESES BACKUP VERSCHLÜSSELT IST UND WEDER VON DSWISS NOCH VOM ENDNUTZER GELESEN WERDEN KANN, ES SEI DENN, DAS PASSWORT ODER DER WIEDERHERSTELLUNGSCODE SIND VERFÜGBAR.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Endnutzer nur zu, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.2 Rechte und Pflichten aus diesen Endnutzerbestimmungen können nur mit Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Gleiches gilt für die Übertragung des Vertragsverhältnisses nach diesen Endnutzerbestimmungen auf einen Dritten und den Eintritt eines Dritten in diese Endnutzerbestimmungen.
12.3 Die Nichtausübung oder nicht rechtzeitige Ausübung von Rechten aus diesen Endnutzerbestimmungen durch eine Partei hat nicht den Verlust dieser Rechte zur Folge.
12.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Endnutzerbestimmungen nichtig sein, so bleiben die Endnutzerbestimmungen im Übrigen davon unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden durch Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Willen der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
12.5 Das Schriftformerfordernis im Sinne dieser Endbenutzungsbedingungen ist auch durch E-Mail gewahrt, sofern nicht anders angegeben.
12.6 Diese Endbenutzungsbedingungen unterliegen dem schweizerischen materiellen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsnormen und internationalen Übereinkommen.
12.7 Die Parteien bemühen sich um eine gütliche Beilegung von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit den Endbenutzungsbedingungen ergeben. Gelingt es den Parteien nicht, nach 90 Tagen eine Einigung zu erzielen, sind die Gerichte von Zürich, Schweiz, ausschliesslich zuständig.