SSUET
vom 13.01.2021 (Version 1.6)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen DSwiss AG mit Sitz in Zürich, Schweiz (nachfolgend "DSwiss" genannt) und dem Kunden betreffend Internet Datensafe Dienste, die es dem Kunden ermöglichen, seine elektronischen Daten online in einem Datenspeicher sicher zu archivieren, allenfalls mit Team-Mitgliedern zu teilen und die abgelegten Daten einzelnen oder mehreren Begünstigten zuzuteilen.
2. AGB als Vertragsbestandteil und deren Abänderung
Die DSwiss erbringt ihre Dienstleistungen betreffend Internet Datensafe Dienste einzig auf der Grundlage der vorliegenden AGB sowie den weiteren Vertragsbestandteilen, auf welche diese AGB verweisen (nachfolgend "Vertragsverhältnis" genannt). Mit dem Anklicken des hierfür vorgesehenen Felds während der Kontoregistrierung stimmt der Kunde den AGB sowie dem Vertragsverhältnis explizit zu.
Änderungen der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses können von DSwiss jederzeit und nach freiem Ermessen vorgenommen werden. Sie werden dem Kunden vor deren Inkrafttreten in seinem Konto sowie auf der Website der DSwiss angezeigt. Der Kunde hat diese geänderten Bestimmungen in seinem Konto zu bestätigen. Nach erfolgter Bestätigung steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäss Ziff. 4 hiernach zu. Die Nichtbestätigung oder Widerrufserklärung hat die Auflösung des Vertragsverhältnisses zur Folge. Vorbehalten bleibt ein ausserordentlicher Kündigungsgrund gemäss nachfolgender Ziff. 9.
3. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Hiermit wird ausdrücklich festgehalten, dass der Inhalt der Website oder der Kontoregistrierung der DSwiss bloss eine Aufforderung zur Offertstellung darstellt und noch kein verbindliches Angebot der DSwiss enthält. Der Kunde seinerseits offeriert durch Ausfüllen der notwendigen Angaben sowie durch ausdrückliche Bestätigung seines Einverständnisses mit den Bestimmungen des Vertragsverhältnisses die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von DSwiss betreffend Internet Datensafe Dienste.
Das Vertragsverhältnis kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung von DSwiss im Konto des Kunden zustande. Vorbehalten bleibt das Widerrufsrecht gemäss nachfolgender Ziff. 4.
Jedes Konto des Kunden, das er für sich selbst oder für eine juristische Person eröffnet, ist persönlich und darf nur auf andere natürliche oder juristische Personen übertragen werden, sofern DSwiss dazu explizit zustimmt. Unzulässig ist insbesondere der Wiederverkauf von Konten.
4. Widerrufsrecht des Kunden
Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der DSwiss innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss (Zugang der elektronischen Annahmeerklärung von DSwiss im Konto des Kunden) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Zugang der schriftlichen Widerrufserklärung an support@securesafe.com. Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der volle Betrag zurückerstattet.
5. Beschreibung der Dienstleistungen von DSwiss
5.1 Hochladen, ändern und löschen von Daten
Mit Vertragsschluss weist die DSwiss dem Kunden einen eigenen Speicherplatz mit vereinbarter Grösse (Quota) auf ihrem Datenspeicher zu. Dadurch wird dem Kunden ermöglicht, seine elektronischen Daten hochzuladen und im ihm zugewiesenen Speicherplatz abzuspeichern (nachfolgend "Hochladen von Daten" genannt), soweit der Speicherplatz dafür ausreichend ist.
Sämtliche Rechte an den hochgeladenen Daten bleiben beim Kunden. Dieser ermächtigt die DSwiss zur Datenbearbeitung im Sinne der Datenvervielfältigung allein zum Zwecke der Speicherung.
Der Kunde kann die von ihm hochgeladenen Daten jederzeit wieder herunterladen, verändern oder löschen.
5.2 Benutzername und Passwort sowie Login Wiederherstellungs-Code
Im Rahmen des Hochladens der Daten wählt der Kunde einen Zugangsnamen (nachfolgend "Benutzername" genannt) und ein Zugangspasswort (nachfolgend "Passwort" genannt) aus. Dadurch wird sichergestellt, dass allein der Kunde Zugang zu seinen archivierten Daten erhält. Der Kunde erhält darüber hinaus einen Login Wiederherstellungs-Code für den Fall, dass er sich nicht mehr an seinen Benutzernamen und/oder sein Passwort erinnern kann.
Die DSwiss hat keinen Zugang zum Konto und den archivierten Daten des Kunden. Die DSwiss erhält entsprechend keine Kenntnis vom Inhalt der archivierten Daten.
Der Kunde ist verpflichtet, für die sichere Aufbewahrung und Verwendung seines Benutzernamens und seines Passwortes besorgt zu sein. Sollte ein Dritter davon Kenntnis erlangen, übernimmt die DSwiss für daraus entstehende Verluste und Schäden keine Haftung, und der Kunde hat DSwiss bei Schäden entsprechend Ziff. 7 schadlos zu halten.
5.3 Datenvererbung
Der Kunde hat die Möglichkeit, die von ihm hochgeladenen Daten Begünstigten zugänglich zu machen (sog. Datenvererbung). Die Begünstigten dieser Daten (nachfolgend "Begünstigte" genannt) sowie die Personen, welche den Prozess der Datenvererbung auslösen können (nachfolgend "Aktivierungsberechtigte" genannt), kann der Kunde in einer von der DSwiss zur Verfügung gestellten Eingabemaske festlegen. Diese Angaben sind nicht obligatorisch. Der Kunde braucht weder Aktivierungsberechtigte noch Begünstigte zu bestimmen. Die Daten im „Team-Space“ (gemeinsame Team-Ablage) des Produkts „SecureSafe for Teams“ können nicht via Datenvererbung an Begünstigte übergeben werden.
Nach Zuteilung der Daten erhält der Kunde den Aktivierungs-Code, den er einem oder mehreren Aktivierungsberechtigten übergeben kann. Es handelt sich dabei um einen Code, dessen Eingabe auf der Website von DSwiss den Prozess der Zugangsverschaffung an die Begünstigten starten lässt. Den Aktivierungs-Code kann der Kunde jederzeit ändern und dadurch den früheren Aktivierungs-Code aufheben.
Der Kunde instruiert seine Aktivierungsberechtigten, dass diese den Aktivierungs-Code in den von ihm bestimmten Fällen auf der Website der DSwiss einzugeben haben und dadurch die Datenvererbung starten lassen. Der Kunde ist alleine dafür verantwortlich, dass die Aktivierungsberechtigten seiner Instruktion Folge leisten.
Als Erstes löst die Eingabe des Aktivierungs-Codes die automatisierte Benachrichtigung des Kunden aus, wonach die Datenvererbung vollendet wird, soweit der Kunde diese nicht unterbricht. Gleichzeitig erhält der Aktivierungsberechtigte die Mitteilung, dass dem Kunden die Unterbrechungsmöglichkeit mitgeteilt wurde und die Datenvererbung ohne Unterbrechung des Kunden innert der von diesem eigens festgelegten Sperrfrist ihren Fortgang nimmt.
Soweit der Aktivierungs-Code eingegeben wurde, der Kunde aber den Vorgang unterbricht, wird der Aktivierungs-Code ungültig. Der Kunde hat einen neuen Aktivierungs-Code gemäss den vorstehenden Bestimmungen zu veranlassen.
Findet keine Unterbrechung der Datenvererbung innerhalb der Sperrfrist statt, so werden die vom Kunden zugeteilten Daten den von ihm bezeichneten Begünstigten zugänglich gemacht. Dies geschieht dadurch, dass den Begünstigten in einem automatisierten Vorgang die Zugangsschlüssel (Benutzername und Passwort) für ihren Datenbereich mitgeteilt werden. Die Art der verschiedenen Kontaktmöglichkeiten (E-Mail, SMS) wählt der Kunde bereits bei der Registrierung im Rahmen seiner Offertstellung aus.
Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass die Kontaktinformationen betreffend die Begünstigten und die Aktivierungsberechtigten aktuell und korrekt sind. DSwiss ist keinesfalls verpflichtet, entsprechende Nachforschungen zu unternehmen.
Den Begünstigten wird mitgeteilt, dass sie innert einer Frist von 90 Tagen die Möglichkeit haben, die ihnen zugeteilten Daten herunter zu laden oder einen Vertrag mit der DSwiss über einen eigenes Konto abzuschliessen.
Der Kunde ist verpflichtet, dafür besorgt zu sein, dass er den Begünstigten Zutritt zu den Daten verschaffen kann, ohne dass damit gegen Rechte Dritter oder die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verstossen wird.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Zuteilung der von ihm hochgeladenen Daten an die Begünstigten für den Fall seines Ablebens den einschlägigen erbrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde ist namentlich dafür besorgt, dass allfällige Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen als Verfügungen von Todes wegen den jeweils anwendbaren erbrechtlichen Formvorschriften genügen. Notwendige Schriftstücke (z.B. Testamente) können einem Aktivierungsberechtigten übergeben werden.
5.4 Aufbewahrungsdauer der Daten
Während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses ist die DSwiss bemüht, für die sichere Archivierung der hochgeladenen Daten des Kunden besorgt zu sein.
Mit Vertragsablauf oder Beendigung des Vertragsverhältnisses endet - vorbehältlich Ziff. 9.3 nachstehend - auch die Aufbewahrungspflicht der DSwiss. Die DSwiss hat in diesem Fall das Recht, das Konto des Kunden resp. die entsprechende Quota auf dem Online-Datenspeicher freizugeben und die darin archivierten Daten zu löschen.
Die Aufbewahrungspflicht der DSwiss endet auch bei Vollendung der Datenvererbung betreffend sämtliche vom Kunden hochgeladenen Daten nach Ablauf der den Begünstigten bekannt gegebenen Frist von 90 Tagen gemäss Ziff. 5.3 vorstehend, sei es, dass die Begünstigten die Daten heruntergeladen haben, sei es, dass sie einen eigenen Vertrag mit der DSwiss abgeschlossen haben, oder sei es, dass sie sich innert dieser Frist keinen Zugang verschafft haben.
5.5 Weitere Dienstleistungen von DSwiss
Im Übrigen sind die Produkte von DSwiss sowie die von DSwiss im Rahmen dieses Vertragsverhältnis zu erbringenden Leistungen sowie die damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten des Kunden auf der Website von DSwiss umschrieben. Die entsprechenden Beschreibungen sind integrierte Bestandteile dieses Vertragsverhältnisses.
6. Benutzungsgebühr des Kunden
Je nach Abonnementstyp sind die Dienstleistungen von DSwiss kostenpflichtig (nachfolgend "Kostenpflichtige Abonnementstypen" genannt) oder kostenlos (nachfolgend "Kostenloser Abonnementstyp" genannt). Die allfällige Benutzungsgebühr fällt jeweils für die vom Kunden ausgewählte Vertragslaufzeit an und ist im Voraus zu bezahlen. Die Höhe der Benutzungsgebühr hängt vom Leistungsumfang, der dem Kunden gewährt wurde (z.B Quota), ab. Mit der Wahl der Quota im Rahmen seiner Offertstellung wird dem Kunden die Benutzungsgebühr angezeigt.
Die Höhe der Benutzungsgebühr und die Zahlungsmodalitäten für Kostenpflichtige Abonnementstypen werden auf der Website von DSwiss aufgeführt. Relevant sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses resp. der Vertragsverlängerung auf der Website der DSwiss publizierten Preise sowie Zahlungsmodalitäten. Die entsprechenden Angaben auf der Website von DSwiss sind integrierte Bestandteile dieses Vertragsverhältnisses.
Eine Vertragsverlängerung bei Kostenpflichtigen Abonnementstypen setzt die vorgängige Entrichtung der dannzumal geltenden Benutzungsgebühr für den ausgewählten Leistungsumfang voraus. Wird diese nicht rechtzeitig bezahlt, endet dieses Vertragsverhältnis automatisch.
Die Benutzungsgebühr wird mit Zugang der Annahmeerklärung im Konto des Kunden gemäss Ziff. 3 vorstehend fällig und ist vom Kunden sofort zu bezahlen, sofern zwischen den Parteien nicht explizit etwas anderes vereinbart worden ist. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung von DSwiss in Verzug. Der Verzugszins beträgt 5% pro Jahr.
Ungeachtet allfälliger abweichender Bestimmungen dieser AGB wird DSwiss gegenüber dem Kunden im Falle des Kostenpflichtigen Abonnementstypen erst nach vollständiger Bezahlung der Benutzungsgebühr Dienstleistungen erbringen.
7. Verantwortung und Haftung des Kunden
Die DSwiss hat keine Möglichkeit, den Inhalt der von Kunden gespeicherten Daten einzusehen. Sie kann deswegen auch keine Überprüfung der von den Kunden übermittelten Inhalte auf deren Rechtmässigkeit vornehmen.
Der Kunde ist für die von ihm heraufgeladenen Daten alleine verantwortlich. Die DSwiss lehnt entsprechend jegliche Verantwortung für den Inhalt der heraufgeladenen Daten der Kunden ab.
Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von DSwiss sowohl das Recht der Schweiz als auch jenes seines Wohnsitz- resp. Aufenthaltsstaats einzuhalten. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, nur solche Daten heraufzuladen, für die er die dazu erforderlichen Rechte hat und die nicht gegen das Schweizer Recht oder anderes anwendbares Recht verstossen oder die Rechte (insbesondere Persönlichkeitsrechte) von Dritten oder DSwiss verletzen. Der Kunde erklärt weiter, zu keinem Zeitpunkt Kreditkartendaten oder gesetzeswidrige, gewaltverherrlichende oder pornografischen Inhalte heraufzuladen.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, dafür besorgt zu sein, dass seine Daten keine Schadprogramme enthalten, welche die DSwiss, andere Kunden oder Dritte schädigen oder schädigen könnten.
Sollte der Kunde gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstossen und die DSwiss deswegen belangt werden, so steht es der DSwiss frei, jegliche erforderlichen rechtlichen Schritte zu ergreifen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, DSwiss vollumfänglich gegen jegliche Haftung für Schäden, Ansprüche, Forderungen, Kosten und angemessene Anwaltsgebühren schadlos zu halten (insbesondere Drittansprüche), die mit den vom Kunden heraufgeladenen Daten zusammenhängen oder die DSwiss erleidet, weil der Kunde diese AGB verletzt.
Sofern der Kunde für einen SecureSafe for Teams bezahlt hat, ist er als Administrator des SecureSafe for Teams einer besonderen Haftung entsprechend den Bestimmungen dieser AGB ausgesetzt. Er kann seine Funktion als Administrator jederzeit an einen anderen Kunden von DSwiss, der Zugriff auf den entsprechenden SecureSafe for Teams hat (nachfolgend "künftiger Administrator" genannt), übertragen, sofern der auf der Website von DSwiss umschriebene Übertragungsprozess erfolgreich abgeschlossen werden kann. Dasselbe gilt auch für allfällige weitere Übertragungen auf künftige Administratoren. Jeder ehemalige Administrator bleibt jedoch in jedem Fall verantwortlich für den Inhalt und die Aktivitäten des SecureSafe for Teams während der Zeitspanne, in der er Administrator war.
8. Gewährleistung und Haftung der DSwiss
Die DSwiss erhebt an sich selber den Anspruch, höchsten Sicherheitsanforderungen zu genügen. Dennoch werden hiermit sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden ausgeschlossen, soweit dies in diesen AGB nicht explizit anders geregelt ist. DSwiss kann insbesondere nicht gewährleisten, dass die Dienstleistung betreffend Internet Datensafe Dienste jederzeit fehlerfrei abrufbar ist oder dass ein bestimmter Verfügbarkeitsgrad vorliegt. Die DSwiss garantiert weiter insbesondere nicht, dass sämtliche Datentypen in Zukunft mit der dannzumal verfügbaren Hard- und Software wiedergegeben werden können.
Die Haftung von DSwiss aus sowie im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Der Kunde trägt das alleinige Risiko, dass unberechtigte Dritte, sei es im Rahmen der Datenvererbung oder auf anderem Wege, Zugriff auf die von ihm gespeicherten Daten erlangen.
Der Kunde trägt das Risiko allfälliger Rechtsänderungen. Dies gilt insbesondere, wenn infolge einer veränderten Rechtslage die anonymisierte und verschlüsselte Datenspeicherung im Internet verboten werden sollte und die DSwiss aufgrund eines behördlichen Aktes dazu verpflichtet würde, sämtliche anonymen Datenspeicher zu löschen.
DSwiss hat keinen Zugriff auf Passwörter der Kunden, kennt die Passwörter nicht und kann diese auch nicht zurücksetzen oder wiederherstellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten unwiderruflich verloren sein können, falls er das Passwort vergessen sollte (vgl. auch Ziff. 5.2 vorstehend).Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass DSwiss keine Möglichkeit hat, Einblick in den SecureSafe for Teams zu nehmen. Verantwortlich für den Inhalt und die Aktivitäten des SecureSafe for Teams sind daher einzig derjenige, der den Inhalt heraufgeladen hat (nachfolgend "verantwortlicher Kunde" genannt) sowie der Administrator des entsprechenden SecureSafe for Teams. Der Administrator des SecureSafe for Teams hat bei Verletzungen dieser AGB oder des anwendbaren Rechts durch den verantwortlichen Kunden umgehend zu veranlassen, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird. Der verantwortliche Kunde sowie der Administrator des SecureSafe for Teams sind gegenüber DSwiss solidarisch haftbar und haben DSwiss vollumfänglich schadlos zu halten für jegliche Schäden, Ansprüche, Forderungen, Kosten und angemessene Anwaltsgebühren, die mit den vom verantwortlichen Kunden heraufgeladenen Daten zusammenhängen oder die DSwiss erleidet, weil der verantwortliche Kunde oder der Administrator des SecureSafe for Teams diese AGB oder das anwendbare Recht verletzt.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei der Nutzung des SecureSafes for Teams eventuell Inhalten ausgesetzt ist, die er als beleidigend, verletzend oder anderweitig unangenehm ansieht. Der Kunde verzichtet gegenüber DSwiss auf jeden Anspruch, der auf dem Inhalt der durch die Nutzung der Dienste gespeicherten oder verbreiteten Daten beruht.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung und Kündigungsfolgen
9.1 Vertragslaufzeit
Das Vertragsverhältnis kommt zwischen dem Kunden und der DSwiss mit dem Zugang der Annahmeerklärung im Konto des Kunden gemäss Ziff. 3 vorstehend zustande und wird auf die vom Kunden ausgewählte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
Soweit der Kunde vor Vertragsablauf der DSwiss die Benutzungsgebühr für eine von ihm gewünschte Verlängerung des Vertragesverhältnisses bezahlt, verlängert sich das Vertragsverhältnis mit der DSwiss entsprechend.
Sofern der Kunde keine weitere Benutzungsgebühr bezahlt, läuft das Vertragsverhältnis aus. Das Vertragsverhältnis endet ebenso nach Vollendung der Datenvererbung betreffend sämtliche Daten. Für kostenfreie Dienstleistungen der DSwiss gilt als Vertragsablauf das Datum, welches 1 Jahr (365 Tage) nach dem letzten Login des Kunden in sein Konto liegt.
9.2 Kündigung und Sperrung
Aus wichtigen Gründen steht beiden Vertragspartnern die fristlose Auflösung dieses Vertragsverhältnisses ohne Vorankündigung zu. Als wichtiger Grund, der DSwiss zur fristlosen Auflösung berechtigt, gilt namentlich die Nichtbestätigung oder der Widerruf von abgeänderten AGB durch den Kunden oder eine Verletzung dieses Vertragsverhältnisses durch den Kunden.
Im Falle des SecureSafe for Teams ist DSwiss berechtigt, bei wichtigen Gründen das Vertragsverhältnis zu einem Kunden nur teilweise, das heisst in Bezug auf einen oder mehrere SecureSafes for Teams oder den persönlichen Datensafe des Kunden fristlos zu kündigen. DSwiss ist in solchen Fällen aber auch berechtigt, sämtliche Datensafes des Kunden fristlos zu kündigen oder das Vertragsverhältnis zu sämtlichen Nutzern des entsprechenden SecureSafes fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung zu sämtlichen Nutzern eines Datensafes ist insbesondere zulässig, wenn ein oder mehrere Nutzer eines SecureSafe for Teams diese AGB oder das anwendbare Recht verletzen oder DSwiss Grund zur Annahme hat, dass dies der Fall ist und der Administrator des SecureSafe for Teams nicht sofort gegen solche Verletzungen oder potentielle Verletzungen einschreitet.
DSwiss ist weiter berechtigt, jegliche Art von Datensafes (inklusive SecureSafe for Teams) bei einem wichtigen Grund im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ohne Vorankündigung zu sperren.
9.3 Folgen der Beendigung
Eine Beendigung dieses Vertragsverhältnisses gleich aus welchem Grund hat insbesondere die folgenden Wirkungen: (1.) Die vom Kunden bereits bezahlte Benutzungsgebühr verfällt, ist von DSwiss also nicht mehr an den Kunden zurückzuerstatten; (2.) Der Kunde hat bei einer Kündigung aus wichtigen Gründen (nicht aber in anderen Fällen der Auflösung des Vertragsverhältnisses) noch während einer Frist von 90 Tagen ab dem Datum der Auflösung des Vertragsverhältnisses die Möglichkeit, die von ihm hochgeladenen Daten herunterzuladen.
Der Kunde allein ist dafür verantwortlich, dass die von ihm hochgeladenen Daten rechtzeitig heruntergeladen werden. DSwiss hat keine diesbezüglichen Mitteilungspflichten. Insbesondere ist DSwiss nicht verpflichtet, den Kunden vor Vertragsablauf oder Beendigung dieses Vertragsverhältnisses aus anderem Grund darauf hinzuweisen, dass die Daten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden.
Eine Kündigung eines Kunden hat nie zur Folge, dass der SecureSafe for Teams gelöscht wird, sofern der Kunde nicht der Administrator des entsprechenden SecureSafe for Teams ist.
10. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, anwendbare datenschutzrechtliche Bestimmungen einzuhalten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuge der Nutzung der Internet Datensafe Dienste erfolgt in Übereinstimmung mit den Datenschutzhinweisen der DSwiss AG. Der Kunde hat über sein Konto stets die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Angaben einzusehen und anzupassen.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür besorgt zu sein, dass die von ihm gewählten Begünstigten und Aktivierungsberechtigten mit ihrer Funktion im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses und insbesondere der Zustellung von Emails durch DSwiss einverstanden sind.
11. DSwiss als ausschliessliche Rechteinhaberin
Die DSwiss behält ausschliesslich und umfassend die Rechte (Urheberrecht, Domain-Recht, Markenrecht, Patentrechte etc.) sowie sämtliches Know-how an ihrer Website sowie an ihren Dienstleistungen betreffend Internet Datensafe Dienste.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Verrechnungsverbot
Das Recht zur Zurückhaltung von Zahlungen oder der Verrechnung mit Gegenforderungen steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
12.2 Änderung der Dienstleistungen von DSwiss
DSwiss ist jederzeit und nach freiem Ermessen berechtigt, die gemäss diesem Vertragsverhältnis zu erbringenden Dienstleistungen zu ändern oder einzustellen. Bei einer Änderung der Dienstleistungen findet Ziff. 2 Abs. 2 vorstehend Anwendung.
12.3 Schriftlichkeit
Schriftlichkeit im Sinne dieses Vertragsverhältnisses bei Mitteilungen oder einer Kündigung liegt auch im Falle von Emails oder einer Mitteilung auf dem Konto des Kunden vor. Vorbehalten bleibt die Widerrufserklärung oder Kündigung des Kunden, welche nicht durch eine Email erfolgen kann.
12.4 Keine Anwendung der AGB des Kunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf das vorliegende Vertragsverhältnis keine Anwendung.
12.5 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen des Vertragsverhältnisses nichtig oder unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses davon nicht berührt. Im Falle der Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Klausel ist diese durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.6 Kein Verlust von Rechten
Sollte eine Partei ihr aus diesem Vertragsverhältnis zustehende Rechte nicht oder nicht rechtzeitig ausüben, so führt dies nicht zu einer Verwirkung oder einem Verlust dieser Rechte. Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts soll in keinem Fall dazu führen, dass dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden kann.
12.7 Ausschlaggebende Version
Bei Widersprüchen oder Auslegungsfragen zwischen der deutschen und der englischen Version dieser AGB ist die deutsche Version massgebend.
12.8 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der DSwiss unterliegt materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und von internationalen Abkommen.
Bei Streitigkeiten ist das Handelsgericht Zürich ausschliesslich zuständig.